Honorar - Steuerberatung für Ärzte und Unternehmen - Kanzlei Kaden Hannover

Honorar für Steuerberater

Das Honorar wird nach der für alle Steuerberater geltenden Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Gegenstandswerten oder nach Zeitaufwand, die für jede Leistungsart unterschiedlich sind.

Bei "normalen" Arbeitaufwand wird die Mittelgebühr zwischen Mindest- und Höchstgebühr berechnet. Die Erstberatung erfolgt normalerweise im Rahmen eines ersten Gesprächs kostenfrei. In diesem Erstgespräch werden dann die fälligen Gebühren - vor Arbeitsbeginn - ausführlich besprochen und festgelegt.




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