Honorar für Steuerberater
Das Honorar wird nach der für alle Steuerberater geltenden Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV)
berechnet. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Gegenstandswerten oder nach Zeitaufwand, die für jede
Leistungsart unterschiedlich sind.
Bei "normalen" Arbeitaufwand wird die Mittelgebühr zwischen Mindest- und
Höchstgebühr berechnet. Die Erstberatung erfolgt normalerweise im Rahmen eines ersten Gesprächs
kostenfrei. In diesem Erstgespräch werden dann die fälligen Gebühren - vor Arbeitsbeginn - ausführlich
besprochen und festgelegt.